Stellungnahme des EAN-Vorstandes der Konföderation Ev. Kirchen in Niedersachsen zum „Ende der Einheit im Arbeitnehmerlager“
In einem Schreiben an die Konföderation Ev. Kirchen in Niedersachsen fordert der Verband kirchlicher Mitarbeiter (vkm), die „Bankabstimmung“ in der Mitarbeiterkoalition abzuschaffen. Diese im kirchlichen Mitarbeitergesetz (MG) verankerte „Bankabstimmung“ sorgt dafür, dass nicht einzelne Arbeitnehmervertreter in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) mit dem Arbeitgeberlager stimmen können, wenn es um die Arbeitsbedingungen der rund 35 000 Beschäftigten der Niedersächsischen Kirchen geht.
Verdi hatte sich im Jahre 2005 im Rahmen einer Novellierung des Mitarbeitergesetzes auf dieses System eingelassen, da die Arbeitnehmervertreter ihre Stimmen nur einheitlich durch einen Sprecher abgeben konnten, und zwar nach vorheriger Beratung und interner Abstimmung mit mindestens einer Zweidrittelmehrheit der neuen Arbeitnehmervertreter in der ADK. Damit hatte verdi sichergestellt, dass keine Entscheidungen gegen das Votum der Dienstleistungsgewerkschaft verdi getroffen werden konnten.
Inzwischen hat die Dienstleistungsgewerkschaft verdi die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission verlassen, um Tarifverträge durchzusetzen. Es hat sich immer mehr gezeigt, dass die tatsächliche Übernahme der tariflichen Abschlüsse des Landes Niedersachsen auch im verfasst kirchlichen Bereich im „Dritten Weg“ im vollem Umfang zu garantieren, nicht zu verwirklichen und durchzusetzen war.
Hauptproblem: Grundsätzlich haben Tarifparteien die Möglichkeit (Gewerkschaften und Arbeitgeber) – sollte kein Kompromiss in freien Verhandlungen erzielt werden - neben der auf die Erhaltung des Arbeitsfriedens gerichteten Schlichtung auch als letztes Mittel die Möglichkeit einen Arbeitskampf zu führen. Dieses Recht ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Schutz der Tarifautonomie: Wenn die Verfassung das freie Aushandeln der Arbeitsbedingungen garantiert, dann muss sie auch beiden Seiten den Arbeitskampf zugestehen. Dies ist im Dritten Weg nicht vorgesehen, aber für eine Gewerkschaft, wie sich auch aus dem Arbeitskampf um Dritten Weg in der Diakonie im Bereich der Konföderation ergibt, erkennbar notwendig.
Die wesentliche Voraussetzung tariflicher Verhandlungen auf Augenhöhe ist eben, dass die Kontrahenten gleich stark, von einander unabhängig und als jeweilige Koalition gegnerfrei sein müssen. Die Tarifparteien müssen, um einen gerechten Lohn aushandeln zu können, als Koalition so aufgestellt sein, dass in der Vereinigung der einen Seite nicht ein anderer Angehöriger der anderen Seite Mitglied ist – und umgekehrt. Weit ausgelegt bedeutet dies auch, dass eine Bankabstimung das Gleichgewicht der Kräfte sichert, so dass damit nicht eine Seite der anderen die Regelung der Arbeitsbedingungen vorschreiben kann. Ohne Gegnerfreiheit und Bankabstimmung gibt es kein wirkliches Ausgleichen von Interessengegensätzen.
Bei der ohnehin ungünstigeren Regelungen des Dritten Weges im Vergleich zu sonstigen Tarifverhandlungen im Rahmen der Tarifautonomie bedeutet die Initiative des vkm doch Folgendes: Zukünftig kann die Koalition auf der Arbeitnehmerbank aufgebrochen werden. Nach Lage der Dinge hätte die Arbeitgeberseite die Möglichkeit, bei den mit einfacher Mehrheit zu fassenden Beschlüssen mit nur einem Verbündeten aus der Arbeitnehmerkoalition die Strategien und Verhandlungspositionen der Arbeitnehmerbank zu unterlaufen. Damit wäre der Anspruch des Dritten Weges, zumindest analog der Qualität von Tarifverhandlungen die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der MitarbeiterInnen der Konföderation Ev. Kirchen in Niedersachsen gerecht auszuhandeln, nicht mehr zu verwirklichen.
Vor diesem Hintergrund fordert der Vorstand der Ev. Arbeitnehmerschaft - Landesverband Oldenburg - die Kirchenleitungen in der Konföderation auf, von einer Novellierung des Mitarbeitergesetzes im Sinne des Verbandes kirchlicher Mitarbeiter Abstand zu nehmen.
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