Pressespiegel

An dieser Stelle werden wir Sie über aktuelle Mitteilungen aus der Presse informieren, soweit sie aus unserer Sicht für evangelische Arbeitnehmer relevant sind. Kommentare und Meinungen zu den Themen finden Sie unter der Rubrik "Pressemitteilungen der EAN".

Sollten Sie Interesse daran haben, einen Kommentar zu veröffentlichen, können Sie dies entweder in unserem Forum  Kirche Wirtschaft Politik tun, oder diese an den Vorstand schicken der Sie dann prüfen und gegebenenfalls veröffentlichen wird.

Sehen Sie sich doch auch den Bereich Satire an,dort finden Sie Stellungnahmen humoresker Natur.

 

Yahoo News vom 04.03.2010

Sieg der Freiheit? Verfassungsrichter schützen Privatsphäre

                                                                Datenschutz Demonstration 
 
Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung. Das haben die Richter in Karlsruhe entschieden. Mit diesem wegweisenden Urteil gibt   das höchste Gericht 35.000 Klägern recht, die nach einem ersten Gesetzesbeschluss zum Thema im Jahr 2008 Beschwerde eingereicht hatten.
 
Nach dem damals beschlossenen Telekommunikationsgesetz sollten Kommunikationsunternehmen Kundeninformationen über Telefonverbindungen für sechs Monate speichern. Seit 2009 konnten auch Internetnutzung und E-Mail-Verkehr über ein halbes Jahr nachvollziehbar gemacht werden. Die Bundesregierung versuchte so eine EU-Richtlinie zur inneren Sicherheit und Terrorabwehr umzusetzen.

 Kurz vor der Urteilverkündung hatte der der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses die massenhafte Datenspeicherung als „notwendig" verteidigt. „Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff", betonte Wolfgang Bosbach gegenüber der „Bild"-Zeitung. Dass dabei aber ohne besonderes Verdachtsmoment ausnahmslos alle Bundesbürger registriert wurden, hielt nicht nur der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar für „untauglich", sondern auch die Verfassungsrichter. Techniken, die es erlauben, zum Beispiel über Handy-Ortung unbescholtenen Bürgern auf Schritt und Tritt zu folgen, seinen nicht nur ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre. Weil die Bürger die Datenverwendung nicht bemerkten, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtet-Seins hervorzurufen", heißt es bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

Bisher gespeicherte Daten müssen zwar unverzüglich gelöscht werden. Doch ist die Vorratsdatenspeicherung längst nicht vollständig gekippt. Der Gesetzgeber muss zunächst nachbessern.

Reicht eine "anspruchsvolle Verschlüsselung", die "getrennte Speicherung" der Verkehrsdaten und eine "transparente Kontrolle" der Überwachung, wie Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gefordert hatte, aus, um den Datenschutz aller Bürger sicherzustellen? Sollte Datenspeicherung, wie viele Kläger gehofft hatten, ganz abgeschafft werden? Oder sind Sie der Meinung, dass ein aufgeweichtes Telekommunikationsgesetz nicht ausreichend vor der Gefahr durch internationalen Terrorismus schützen kann? Wir freuen uns auf Ihre Beiträge in unserem Forum!

 

nachrichten.de vom 09.02.2010

FAZ vom 05.01.2010

FAZ vom 14.1.2010

FAZ vom 12.01.2010

FAZ vom 14.01.2010 

FAZ vom 14.01.2001

 

Yahoo News 10.01.2010

DAK und KKH-Allianz kündigen Zusatzbeiträge an

 

Mit der DAK und der KKH-Allianz haben zwei der größten gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge angekündigt. Er werde dem Verwaltungsrat empfehlen, zum 1. Februar einen pauschalen Zusatzbeitrag von acht Euro von jedem Mitglied zu erheben, sagte DAK-Vorsitzender Herbert Rebscher in Berlin. KKH-Allianz-Vorstandsmitglied Rudolf Hauke kündigte für Ende Februar ebenfalls einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungrates an. Auch mehrere Betriebskrankenkassen (BKK) wollen in den nächsten Monaten einen Zusatzbeitrag erheben. 

Die DAK gehört mit rund 4,5 Millionen Mitgliedern zu den größten gesetzlichen Kassen. Die KKH-Allianz hat mehr als zwei Millionen Mitglieder und mitversicherte Familienangehörige.

Nach Einschätzung von Experten werden fast alle gesetzlichen Krankenkassen bis Ende dieses Jahres einen Zusatzbeitrag erheben. Im Laufe des Jahres würden Zusatzbeiträge von sieben oder acht Euro "zur Regel", sagte der Gesundheitswissenschaftler Günter Neubauer vom Münchner Institut für Gesundheitsökonomik in Berlin. Er verwies darauf, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2010 trotz des Steuerzuschusses von 3,9 Milliarden Euro ein Defizit von vier Milliarden Euro erwartet. Dies müssten die Kassen durch Zusatzbeiträge ausgleichen.

Gesetzliche Krankenkassen können solch einen Zusatzbeitrag erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Diesen müssen Versicherte zusätzlich zum Einheitsbeitrag von derzeit 14,9 Prozent allein zahlen. Er ist auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt, das sind maximal knapp über 37 Euro. Bei einer Summe von bis acht Euro kann der Zusatzbeitrag pauschal von allen Versicherten erhoben werden, bei einer höheren Summe muss nach den Einkommensverhältnissen differenziert werden.

Der Sozialverband VdK kritisierte die geplanten Zusatzbeiträge als unsozial. "Damit verschieben sich die Lasten noch stärker einseitig auf die Arbeitnehmer und Rentner", sagte VdK-Chefin Ulrike Mascher der "Frankfurter Rundschau". Während Arbeitgeber verschont würden, müssten Menschen mit kleinen Einkommen die Kosten tragen. "Vor allem für viele Rentnerinnen sind acht Euro ein Betrag, der weh tut", sagte Mascher. CSU-Chef Horst Seehofer forderte von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) ein Einschreiten gegen die geplanten Zusatzbeiträge.

"Was mir da nicht gefällt, ist diese Flucht in Beitragserhöhungen", sagte Seehofer vor einer CSU-Vorstandssitzung in München. Eine Beitragserhöhung müsse immer das letzte Mittel sein, vorher müssten Anstrengungen auf der Ausgabenseite unternommen werden.

lan/hei/ki

 Quelle: yahoo.de

Aktualisiert (Donnerstag, den 04. März 2010 um 15:17 Uhr)