Sozialwahlen
 
Die Sozialwahlen 2010/2011 stehen vor der Tür und die EAN Oldenburg nimmt daran Teil. Gewählt werden Vertreter für die Aufsichtsräte diverser Sozialversicherungen, für das Arbeitsgericht und für das Sozialgericht. In all diesen Institutionen wollen wir Sie vertreten um auch dort für ein sozialeres Deutschland zu kämpfen, wo wirklich etwas bewegt werden kann.
Im Folgenden werden wir Sie über die Wahlen, unsere Kandidaten und unsere Ziele informieren.
 
Auch hier möchten wir Sie bitten uns durch die Diskussion in unserem Forum Kirche Wirtschaft Politik in unserer Arbeit zu unterstützen. Ihr Ansprechpartner bei Fragen und Anregungen zur Sozialwahl ist Wilfried Dubrau.
 
 
Sozialwahlen in Niedersachsen ein erstes Fazit
 
Lange haben wir uns bemüht, mir der ACA Niedersachsen zu einem, für die Evangelische Arbeitnehmerschaft -Landesverband Oldenburg-, akzeptablen Ergebnis zu kommen, um für unsere Mitgliedern, sowie alle evangelischen Arbeitnehmern in Niedersachsen, die bestmögliche Vertretung in den wichtigen Gremien gewährleisten zu können. Leider war unser Bestreben nicht mitgetragen worden. Im Folgenden ein Fazit dazu, von unserem Geschäftsführer Norbert Kröger.
 

 
 
Sozialwahlen 2010/2011

Wähl Dir Deine Zukunft
 


Die deutschen Sozialversicherungssysteme stehen auf dem Prüfstand. Damit Solidarität und Gerechtigkeit nicht ins Hintertreffen geraten, engagieren sich die christlichen Arbeitnehmerorganisationen in den Mitbestimmungsgremien der Sozialversicherungsträger. Diese werden alle sechs Jahre von den Versicherten gewählt. Unser Ziel: Den Grundsätzen der christlichen Sozialethik zur Geltung zu verhelfen.

Mit Ihrer Stimme können wir handeln. Sie können dazu beitragen, dass auch in Zukunft nicht jeder nur noch sich selbst der Nächste ist.

Sozialwahlen - was man weiß, was man wissen sollte.

Alle Träger der sozialen Sicherung - Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherungen - sind als Selbstverwaltung organisiert. Sie bestehen aus gewählten Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Hauptorgan der Selbstverwaltung ist die Vollversammlung aller gewählten Mitglieder. Sie ist das Parlament der Versicherten und verfügt über erhebliche Mitgestaltungsmöglichkeiten. Über den Einzug in dieses Parlament wird alle sechs Jahre in den Sozialwahlen entschieden. Daran beteiligen darf - und sollte - sich jeder beitragspflichtige Versicherte über 18 Jahren. Dabei stimmt er für eine der Listen, die u. a. von Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen zur Wahl gestellt werden. Die Zahl der Sitze richtet sich nach dem Stimmanteil. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich.

Christliche Werte sollen nicht nur im privaten Bereich Gültigkeit haben. An sie zu glauben bedeutet auch, sich in der Gesellschaft zu engagieren. Besonders dann, wenn Solidarität und Gerechtigkeit vor besonderen Herausforderungen stehen. Deshalb tritt zu den Sozialwahlen regelmäßig die Interessenvertretung christlicher Arbeitnehmer an, u. a., der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) und die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB). Weil sie dabei tendenziell dasselbe Ziel verfolgen, nämlich den Grundsätzen der christlichen Sozialethik in Wirtschaft und Gesellschaft Geltung zu verschaffen, haben sie sich auf Bundes- und Landesebene zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) zusammengeschlossen.

Das Wahlprogramm der christlichen Verbände zielt darauf ab, hochwertige medizinische Versorgung unabhängig von Einkommen, Alter oder sozialer Schicht zu gewährleisten und eine den Lebensstandard sichernde dynamische Rente als Lohn für die Lebensarbeitsleistung zu sichern.

In diesem Zusammenhang setzen sich die christlichen Arbeitnehmerorganisationen in der Selbstverwaltung, die zumindest 50 % aus gewählten Versichertenvertretern besteht, für Rechte der Versicherten innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen, für Qualität und Sicherheit der Leistung, ein. Konkret bedeutet dies u. a. die Mitbestimmung bei

1. Art und Umfang der freiwilligen Versicherungsleistung,
2. den Beitragssätzen der Versicherten bei den Krankenkassen
3. den Ausschüssen, die Widersprüche der Versicherten gegen Verwaltungsentscheidungen prüfen und
4. bei der Anlage und Verwaltung des Vermögens

ein.

Damit die Selbstverwaltung im Interesse der Versicherten handelt, damit das Solidarprinzip erhalten bleibt, im Verwaltungsalltag und bei den Entscheidungen für die Zukunft, bitten wir um Ihre Stimme.

Aktualisiert (Mittwoch, den 09. Juni 2010 um 08:12 Uhr)