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Evangelische Arbeitnehmerschaft

-Landesverband Oldenburg-

in der Ev. Luth. Landeskirche Oldenburg

Leitsätze

 

Die Evangelische Arbeitnehmerschaft Oldenburg führt Arbeitnehmer zusammen, die an ihren Arbeitsplätzen, in Gewerkschaften, politischen Parteien, Vereinen und Verbänden der Arbeitnehmer nach den Vorstellungen der evangelischen Sozialethik mitarbeite wollen. Selbstverständlich sind Schüler, Studenten, und Rentner hier mit einbezogen.

 

Die evangelische Arbeitnehmerschaft Oldenburg geht davon aus, dass sich der christliche Glaube nicht auf den individuellen Erlebnisbereich beschränken lässt, dass der Mensch vielmehr in sozialer Verantwortung leben muss. Das öffentliche Handeln darf  nicht allein durch technische, soziale oder wirtschaftliche Eigengesetzlichkeiten bestimmt werden.

 

Die Evangelische Arbeitnehmerschaft verfolgt aus ihrem Selbstverständnis heraus keine eigenen gewerkschaftlichen oder parteipolitischen Ziele. Sie will dazu beitragen, dass oben genannte Personen ihre Verantwortung in Kirche und Gesellschaft wahrnehmen und vertreten.

 

Die Aufgaben der Evangelischen Arbeitnehmerschaft sind:

 

  1. politische Bildungsarbeit, Information und Diskussionen
  2. die ethische und menschliche Seite bei politischen Entscheidungen bewusst zu machen
  3. öffentliche Stellungnahmen zu wichtigen Plänen und Maßnahmen in Gesellschaft, Staat und Kirche.

Die Evangelische Arbeitnehmerschaft erfüllt damit einen wesentlichen Auftrag ihrer Kirche. Sie hilft allen in der Gesellschaft, durch verantwortliches Handeln und Handeln an der Gestaltung einer menschenwürdigen und demokratischen Gesellschaft mitzuwirken.

 

 Satzung

 

§ 1

(1) Die Evangelische Arbeitnehmerschaft -Landesverband Oldenburg- hat Ihren Sitz in Oldenburg

 Anschrift:

Evangelische Arbeitnehmerschaft

Landesverband Oldenburg

Oberkirchenrat Lk Oldenburg

Philosophenweg 1

26121 Oldenburg

 

(2) Die Evangelische Arbeitnehmerschaft (EAN) Oldenburg ist Mitglied des Bundesverbandes Evangelischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland (BEA) und unterstützt dessen Ziele und Bemühungen.

(3) Die Evangelische Arbeitnehmerschaft dient unmittelbar und ausschließlich kirchlichen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Gemeinnützigkeitsbestimmungen der Abgabenordnung.

 

§ 2

Zur Evangelischen Arbeitnehmerschaft gehören alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Arbeitslose sowie Schüler, Studenten und Rentner, die bereit sind, die Leitsätze anzuerkennen und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten mitzuarbeiten.

 

§ 3

Organe der Evangelischen Arbeitnehmerschaft -Landesverband Oldenburg- sind:

 

  1. Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

 

§ 4

Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens ein Mal zusammen.

 Sie hat folgende Aufgaben:

 

  1. Wahl des Vorstandes
  2. die Wahl der Delegierten zur Bundestagung des BEA
  3. die Beschlussfassung über die Richtlinien der Arbeit
  4. die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung
  5. die Beschlussfassung über den Haushalt und die Entgegennahme der Jahresrechnung
  6. die Entlastung des Vorstandes

 

§ 5

Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder seiner Vertreterin und weiteren Mitarbeitern, die für zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt werden.

Vorsitzender und Stellvertreter vertreten gesetzlich die Evangelische Arbeitnehmerschaft -Landesverband Oldenburg- nach außen und führen die laufenden Geschäfte.

Sind die Mitglieder des Vorstandes der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in Oldenburg. Der Ehrenvorsitzende der EAN Oldenburg hat das Recht, an den Vorstandssitzungen teilzunehmen.

 § 6

 Der Vorstand und die Mitgliederversammlung fassen ihre Beschlüsse in einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zulässig. Für Satzungsänderungen und zur Auflösung der EAN bedarf es der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Es ist unter der Einhaltung einer Frist von 6 Wochen schriftlich einzuladen.

 

 

 

Wahlordnung

 

Diese Wahlordnung ist Bestandteil der Satzung der EAN Oldenburg und regelt die Wahlen des Landesverbandes Oldenburg.

 Nach § 4 obliegt dem Landesverband u.a.

 

  1. die Wahl des Vorstandes
  2. die Wahl der Delegierten zur Bundestagung der BEA

 Der Landesverband wird durch 2 Delegierte vertreten.

Stimmberechtigt und wählbar sind nur die Mitglieder des Landesverbandes. Vorschläge für die Wahlen können vom Vorstand und der Mitgliederversammlung vorgebracht werden. Die Anzahl der zu wählenden weiteren Delegierten zur Bundestagung richtet sich nach dem vom BEA festgelegten Delegiertenschlüssel.

Auf Antrag eines Mitgliedes des Landesverbandes nach geheimer Wahl, muss geheim abgestimmt werden.

Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten, Wiederwahl ist möglich.

Last Updated (Thursday, 04 February 2010 18:01)